Flugplatz - Reglement

  1. Nutzungsrecht
    1. Der Modellflugplatz steht ausschliesslich den Mitgliedern der IG Aescherfeld mit gültigem Versicherungsnachweis zur Verfügung
    2. Zugelassen sind Flugmodelle mit Elektromotoren und Segelflugmodelle.
       
  2. Flugbetrieb
    1. Flugzeiten
      Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen. Das Modellfliegen mit lärmigen Modellen ist täglich von 12h bis 14h, sowie an Sonn- und Feiertagen aber gänzlich zu unterlassen.
    2. Schallpegel
      Der Schallpegel eines betriebsbereiten Flugmodells darf 80dBA nicht überschreiten. Gemessen wird aus einer Entfernung von 10 Meter und 1 Meter ab Boden zur Schallquelle. Es sind 4 Messungen durchzuführen mit jeweils einer Drehung des Modells um 90 Grad.
    3. Flugraum
      Es darf nur der aus der Karte ersichtliche Flugraum benutzt werden:

      Flugzone

    4. Flugbetrieb
      • Halten sich Fussgänger, Fahrradfahrer, Pferde etc. im Sichtbereich des Flugfeldes auf, ist es nicht erlaubt Start-/Landeanflüge sowie Überflüge durchzuführen.
      • Die gleichzeitige Benützung des Luftraumes ist auf 4 Flugmodelle beschränkt. Segelflieger im Thermikflug sind davon nicht betroffen.
      • Im Interesse der allgemeinen Flugsicherheit und zum Schutz von Mensch, Tier und Sachen dürfen nur technisch sichere Modelle eingesetzt werden.
      • Zur Aufrechterhaltung des sicheren Flugbetriebs wird ein Flugleiter eingesetzt. Bei dessen Abwesenheit sind die Piloten zur kameradschaftlichen Selbstkontrolle angehalten.
      • Auf dem Flugfeld darf sich nur der Pilot und ggf. der Co-Pilot hinter der markierten Zone aufhalten. Zuschauern, Kindern und Hunden ist der Zutritt ins Flugfeld nicht gestattet.
      • Der Modellpark befindet sich innerhalb des Flugfeldes parallel zum Trottoir hin.
      • Start- und Landeanflüge sind klar und deutlich anzusagen. Die Landebahn bzw. das Flugplatzfeld ist nach jedem Start sowie nach jeder Landung frei zu räumen.
         
    5. Gastflieger
      • Es hat eine Anmeldung via Kontaktformular bis spätestens 3 Tage vor dem gewünschten Termin zu erfolgen.
      • Der Gast muss im Besitze einer gültigen Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Modellflugzeugen sein. Den entsprechenden Nachweis muss der Gastpilot während der Nutzung des Fluggeländes der IG Aescherfeld dabei haben.
      • Zulassung von Gastpiloten nur von Montag-Freitag von 10-12 und 14-16 Uhr.
      • Bewilligung durch Präsidenten.
      • IG Mitglied (Götti) muss in der Anmeldung namentlich genannt sein und während der Nutzung des Platzes durch den Gast ebenfalls auf dem Platz anwesend sein.
         
  3. Allgemeines
    1. Flurschäden und Landwirtschaftsschäden sind zu vermeiden. Werden solche verursacht, ist die Flugleitung sofort zu verständigen. Der Schaden muss durch den Verursacher vergütet werden.
    2. Das Flugareal ist durch die Modellflugpiloten frei von Abfällen zu halten. Jeder nimmt seine Abfälle selber mit. Der grüne „Robby Dog“ findet dafür keine Verwendung.
    3. Die Strasse und das Trottoir müssen immer für den Durchgangsverkehr und Passanten frei sein.
    4. Jedermann trägt zum Einhalten dieser Bestimmungen sowie zur allgemeinen Ordnung auf diesem Modellflugplatz bei. Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Präsidenten/Vorstand zu melden.
    5. Benutzer des Modellflugplatzes, welche durch ihr Verhalten andere gefährden, den Ruf oder Interessen der IG Aescherfeld schädigen, werden vom Vorstand zur Rechenschaft gezogen.

Der Vorstand

IG Aescherfeld

Aesch, im März 2011